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Häufig
gestellte Fragen
1.
Wann sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?
- bei Vorliegen bestimmter
seelischer Krankheiten, wie depressive Verstimmung, Schlafproblemen,
Ängsten, Zwängen.
- bei familiären,
beruflichen und sozialen Problemen.
- in Not- und Krisensituationen.
- bei traumatischen
Erlebnissen.
- bei Verlust eines
geliebten Menschen durch Tod, Trennung oder Scheidung.
- in schwierigen
Lebenssituationen.
- zur persönlichen
Weiterentwicklung, um dem Leben einen anderen Sinn zu geben, zur Selbstentfaltung.
- Unterstützung
und Begleitung wenn ihr Partner, Kind, Eltern
an einer psychischen
Krankheit leiden.
2.
Wie lange dauert eine Therapie?
In der Regel lässt sich darüber keine genaue Aussage treffen.
Dies ist abhängig von der Art der Störung, dem Umfang des
Problems, der Motivation des Klienten, der Fähigkeit zur Selbstreflektion
des Klienten.
3.
Wer übernimmt die Kosten einer Therapie?
Der "Heilpraktiker für Psychotherapie" hat keine direkte
Kassenzulassung, aber es gibt trotzdem Möglichkeiten der Kostenerstattung:
Viele private Krankenzusatzversicherungen und rein private Krankenversicherungen
ermöglichen eine Kostenerstattung für Heilpraktiker.
Dieses sollte aber
vor einer Therapie vom Klienten mit seiner Zusatzversicherung bzw. privaten
Krankenversicherung geklärt werden.
Häufig verlangen die Zusatzversicherer/privaten Krankenversicherer
auch hier eine Überweisung vom Facharzt (Psychiater) - eben die
Feststellung der "Therapienotwendigkeit". Die Höhe der
Kostenerstattung für den "Heilpraktiker für Psychotherapie"
variiert von Versicherer zu Versicherer. Auch das sollte vom Klienten
vorher geklärt werden.
4.
Welche Vorteile ergeben sich für mich als Selbstzahler?
Klar! Der Heilpraktiker für Psychotherapie muß häufig
aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Unser Geldbeutel ist uns heilig
und heutzutage meist auch nicht mehr so üppig gefüllt.
Aber vielleicht hat man als Selbstzahler auch eine höhere Motivation,
an seinen Problemen diszipliniert und lösungsorientiert zu arbeiten.
Und mal ganz ehrlich: es wird nicht gerade das letzte Hemd gefordert.
Wirklich teuer sind meist andere und häufig weit unwichtigere Dinge
im Leben. Außerdem bietet der Heilpraktiker häufig Zugang
zu Therapieformen, welche Ihnen, als möglicher Klient, über
die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen meist verwehrt bleiben.
Letztendlich aber müssen zwei Dinge, ganz unabhängig vom Geld,
immer eine vordergründige Rolle spielen:Sagt
mir der Therapeut zu?
Sympathie und Vertrauen sind die Basis für ein gutes Gelingen!
Was für eineTherapie wird durchgeführt? Finde ich mich darin
wieder und kann ich damit etwas anfangen bzw. hilft es? Komme ich mit
der Form/Technik zurecht?
Fragen Sie den Therapeuten danach und lassen sich Auskunft geben!
- die Krankenkasse
erfährt nichts
- keine Wartelisten
und lange Wartezeiten
- Familien-Paartherapie
wird nicht von Krankenkasse bezahlt
- Dauer der Therapie
ist variabel
5.
Unterliegen Sie der Schweigepflicht?
Wie auch Ärzte und Pfarrer unterliegen wir der Schweigepflicht.
Alles was in der Therapie stattfindet darf nicht an dritte weitergegeben
werden. Auch im Falle einer Zusammenarbeit mit dem Hausarzt oder Psychiater
haben wir die Verpflichtung die Erlaubnis von ihnen einzuholen. Nichts
geschieht ohne ihre Zustimmung!
6.
Dürfen Sie mir etwas verschreiben?
Nein! Hierfür sind ausschließlich Ärzte oder Psychiater
zuständig.
7.
Was ist überhaupt der Unterschied zwischen einem Psychiater,
Psychologen und Psychotherapeuten?
Psychologen:
Psychologen (genauer: Diplom-Psychologen) sind alle, die das
Studium der Psychologie an einer Universität abgeschlossen haben..
Inhalte des Diplom-Psychologie-Studiums umfassen die Grundlagen der
Psychologie, Methodenlehre, Psychologische Diagnostik und die Anwendungsgebiete
Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie
und Klinische Psychologie.
Tatsächlich gehen viele Psychologen nach Ihrem Studium in den
psychotherapeutischen Bereich, jedoch wählt eine große
Zahl der Psychologen andere Arbeitsfelder z.B. im sozialen oder wirtschaftlichen
Bereich.
Psychologische Psychotherapeuten:
So genannte "Psychologische Psychotherapeuten" sind Psychologen,
die aufgrund von bestimmten Qualifikationen den gleichen rechtlichen
Status wie approbierte ärztliche Psychotherapeuten haben.
Seit dem Jahr 2000 ist eine mindestens dreijährige intensive
Therapieausbildung zwingend für die Approbation und den Titel
"Psychologischer Psychotherapeut" zu absolvieren. Zumeist
rechnen Psychologische Psychotherapeuten auch über gesetzliche
Krankenkassen ab.
Psychiater (und weitere Fachärzte):
Psychiater sind Ärzte mit einer Ausbildung zum Facharzt für
Psychiatrie. Ihre Ausbildung und Arbeitsweise ist mehr von einer körperlichen
Sicht auf Ursachen und Heilungsmöglichkeiten von psychischen
Problemen bestimmt. Die Behandlung mit Medikamenten (Psychopharmaka)
steht bei Psychiatern im Vordergrund und kann von psychotherapeutischen
Maßnahmen begleitet sein. Psychiater behandeln oft mit Kurzgesprächen,
die keine Psychotherapie darstellen und auch nicht als solche verrechnet
werden darf
Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
(HPG):
Zudem darf Psychotherapie ausüben, wer über eine Heilerlaubnis
zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
(HPG) verfügt.
Überprüfung durch das Gesundheitsamt.
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Nehmen
Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
Hier geht es vorrangig darum herauszufinden, ob wir gemeinsam in der Lage
sind ein von Vertrauen getragenes Verhältnis aufzubauen.
Im Klartext: können wir uns riechen, haben wir die gleiche Wellenlänge.
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